Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen der
DESK Elektronik System Komponenten GmbH
zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern
1. Allgemeines
Die nachfolgenden
Bedingungen liegen allen unseren Lieferungen und Leistungen
zugrunde. Etwa entgegenstehende Einkaufsbedingungen unserer
Kunden haben keine Geltung, es sei denn wir haben ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Änderungen unserer Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn diese im beiderseitigen
Einvernehmen schriftlich getroffen wurden.
Maßgebend für alle Lieferungen ist unsere schriftliche
Auftragsbestätigung. Einer fehlerhaften Auftragsbestätigung muß
innerhalb einer Frist von 2 Tagen widersprochen werden.
2. Schutzrechte
Alle unseren
Angeboten und Lieferungen beiliegenden Unterlagen (Zeichnungen,
Bilder, Betriebsanleitungen, technische Beschreibungen etc.)
bleiben unser Eigentum und dürfen Dritten nicht durch Vervielfältigung
in jeglicher Form zugänglich gemacht werden.
Bei Auftragsfertigungen nach Kundenvorlagen sind wir nicht
verpflichtet, Eigentums- und Verwertungsrechte Dritter zu prüfen.
Von unseren Kunden erhaltene Unterlagen werden wir vertraulich
behandeln und diese nicht Dritten zugänglich machen, außer es
handelt sich um vertrauenswürdige Zulieferer bei denen eine
notwendige Weiterverarbeitung stattfinden kann.
3. Preise und
Zahlungsbedingungen
Alle Preise
verstehen sich ab Werk in Euro ausschließlich Verpackung zuzüglich
der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Verpackung und der dafür
notwendige Arbeitsaufwand wird zu Selbstkosten berechnet. Falls
sinnvoll dürfen wir Mehrwegverpackungen verwenden und dafür
Pfand berechnen, welches nach für uns kostenfreier Rückgabe
erstattet wird.
Zahlungen erwarten wir für uns kostenfrei entsprechend den in
der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen. Für Erstaufträge
können wir Vorauszahlung verlangen.
Bei verspäteter Zahlung steht es uns frei, Verzugszinsen in
angemessener Höhe zu verlangen.
Unser Kunde kann nur unbestrittene und rechtskräftig
festgestellte Beträge gegen unsere Forderungen aufrechnen.
Gerät unser Kunde in Zahlungsverzug oder wird gegen den Kunden
ein Insolvenz-, Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet,
werden unsere Forderungen unabhängig von der vereinbarten
Zahlungsfrist und Zahlungsmodalität sofort fällig.
Wir sind berechtigt Forderungen abzutreten.
4. Lieferung
Die von uns bestätigten
Liefertermine werden wir nach Möglichkeit einhalten; sie sind für
uns jedoch nicht bindend.
Voraussetzung für eine Einhaltung der Liefertermine ist, daß
der Kunde rechtzeitig alle Unterlagen (Pläne, Beschreibungen,
Freigaben, Lieferadressen etc.) bereitstellt sowie die
Verpflichtungen aus den Zahlungsbedingungen einhält.
Die Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn die Verzögerung
auf höhere Gewalt (Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Terror etc.)
zurückzuführen ist.
Die Lieferfristen verlängern sich ebenfalls angemessen, wenn die
Verzögerung auf Arbeitskämpfe etc. zurückzuführen ist.
Kommen wir als Lieferer in Verzug, kann der Besteller -sofern er
glaubhaft macht, daß ihm hieraus ein Schaden entstanden ist-
eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzugs von
0.5%, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil
der Lieferungen verlangen, die wegen des Verzuges nicht in
zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
Weitergehende Schadensersatzansprüche unserer Kunden wegen Verzögerung
der Lieferung, die über die im vorgenannten Satz bestimmten Beträge
hinausgehen, sind ausgeschlossen.
Für nicht zum vereinbarten Termin abgerufene Lieferungen können
wir ein Lagergeld, das nach den tatsächlich entstandenen Kosten
berechnet wird, erheben.
Sofern sie dem Kunden zuzumuten sind, sind Teillieferungen
statthaft.
5. Sonderanfertigungen
Bei
Sonderanfertigungen (dies sind alle Artikel, die nach Vorgaben
des Kunden speziell angefertigt werden) behalten wir uns eine Über-
bzw. Unterlieferung von 10% der ursprünglichen Bestellmenge vor.
Bei geringen Bestellmengen bis 10 Stück kann die
Lieferabweichung +-1 Stück betragen.
6. Gefahrenübergang und
Entgegennahme
Auch bei
frachtfreien Lieferungen geht die Gefahr auf den Kunden über,
sobald die Lieferung unser Fabrikgelände verläßt. Wird die
Lieferung auf Wunsch des Kunden zurückgestellt, so geht die
Gefahr ab der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Grundsätzlich wird jede Lieferung transportversichert; die
Kosten geben wir zum Selbstkostenpreis weiter.
Wird vom Kunden keine Transportversicherung gewünscht, bitten
wir um schriftliche Mitteilung.
Kosten für die Zurückweisung von Lieferungen oder
Teillieferungen gehen zu Lasten des Kunden.
7. Rücklieferungen
Rücklieferungen können
nur mit unserer Zustimmung durchgeführt werden. Die Ware muß
ordnungsgemäß verpackt sein, Frachtkosten gehen zu Lasten des Rücksenders.
Die Lieferung muß ein Papier enthalten, aus dem der Grund der Rücksendung
sowie der Bezug zu unserer vorhergehenden Lieferung ersichtlich
ist.
Werden mit unserem Einverständnis Waren zurückgegeben oder
umgetauscht, stellen wir 25% des Warenwertes, mindestens jedoch
20,00 Euro für den uns entstandenen Aufwand in Rechnung.
Beschädigte, bereits in Betrieb genommene Artikel und
Sonderanfertigungen sowie modifizierte Teile sind von der Rückgabe
oder vom Umtausch ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Gegenstände
der Lieferung (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der DESK GmbH bis
zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung
zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte,
die uns als Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche
um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden
einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden
eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die
Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang
und nur unter der Bedingung gestattet, daß der Wiederverkäufer
von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, daß
das Eigentum auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine
Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen und
Eingriffen Dritter muß uns unser Kunde sofort benachrichtigen.
Bei Zahlungsverzug unserer Kunden sind wir nach erfolglosem
Ablauf einer unserem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur
Leistung (=Zahlung) zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt.
Unser Kunde ist zur Herausgabe der Waren verpflichtet.
9. Mängelhaftung
Bei einer Rücklieferung
aufgrund von Mängeln der Ware übernehmen wir alle entstehenden
Kosten in angemessener Höhe.
Alle Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich
nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die
innerhalb der Verjährungsfrist -ohne Rücksicht auf die
Betriebsdauer- einen Sachmangel aufweisen, dessen Ursache bereits
zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer
Lieferungen und Leistungen beträgt 2 Jahre. Dies gilt nicht,
soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
unsererseits und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die
gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und
Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
Der Kunde muß unmittelbar nach dem Wareneingang die Ware prüfen
und Sachmängel der Ware gegenüber uns unverzüglich schriftlich
rügen. Dafür genügt auch ein Mängelbericht entsprechend der
Qualitätskontrollvorschriften nach ISO900x.
Bei Transportschäden müssen unsere entsprechenden Anweisungen
beachtet werden.
Zunächst ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb
angemessener Fristen zu gewähren.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde unbeschadet
etwaiger Schadensersatzansprüche nach Abs. 10 vom Vertrag zurücktreten
oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung
von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung
oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung,
ungeeigneter Betriebsmittel oder ungeeigneter Betriebsumgebung
entstehen. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen
oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese
und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang
zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu
den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen
nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird,
über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die
Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, den uns
entstandenen Aufwand gegen Nachweis vom Kunden einzufordern.
Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die
Aufwendung sich erhöhen weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich
an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht
worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem
bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns gemäß §478 BGB
bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über
die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen
getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des
Kunden gegen uns gemäß §478 Abs. 2 BGB gilt der vorhergehende
Absatz entsprechend.
Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen Art. 11.
Weitergehende oder andere als die in diesem Art. 9 geregelten
Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen
wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
10. Unmöglichkeit;
Vertragsanpassung
Soweit die
Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt,
Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, daß wir die Unmöglichkeit
nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der
Schadensanspruch unseres Kunden auf 10% des Wertes desjenigen
Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in
zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung
gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit
oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast
zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht
des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
Sofern unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung
oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf
unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter
Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepaßt. Soweit dies
wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu vom
Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht
Gebrauch machen, so werden wir dies nach Erkenntnis der Tragweite
des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mitteilen und zwar auch
dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der
Lieferzeit vereinbart war.
11. Sonstige
Schadensersatzansprüche
Schadens- und
Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind
ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung
der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
Soweit dem Kunden nach diesem Art. 11 Schadensersatzansprüche
zustehen, verjähren diese 2 Jahre nach Ablieferung der Ware.
Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
12. Gerichtsstand und
anwendbares Recht
Wenn der Kunde
Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand bei allen aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden
Streitigkeiten Dieburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz
des Kunden zu klagen.
Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit allen mit uns
geschlossenen Verträgen gilt deutsches materielles Recht.
13. Verbindlichkeit
Geschlossene Verträge
und diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen
verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag
eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.